UOKG: 31 Jahre Deutsche Einheit / 60 Jahre Zwangsaussiedlung in der DDR

Mit dem 3. Oktober verbinden wir alle den Jahrestag der Deutschen Einheit. Der 3. Oktober ist aber auch der Jahrestag der zweiten Zwangsaussiedlungsaktion im Jahr 1961, die unter dem Namen „Festigung“ durchgeführt wurde, aber leider bis heute bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern völlig unbekannt ist.

Zum 60. Jahrestag der Aktion „Festigung“ wollen wir das Thema der Öffentlichkeit näherbringen und erinnern am 12. Oktober 2021 gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern der Beauftragten des Landes Sachsen-​Anhalt zur Aufarbeitung der SED-​Diktatur und der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn mit der Veranstaltung „Zwangsausgesiedelt an der innerdeutschen Grenze – Vergessene Schicksale, verwehrte Entschädigung?“ an das bis heute fortwirkende Leid gesamter Familien, die immer noch keine Entschädigung für das erlittene Vertreibungsunrecht erhalten haben.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Zwangsaussiedlungen sind ein ganz besonders einschneidender Verstoß gegen die Menschenrechte. Ganze Familien haben nicht nur ihr Hab und Gut verloren, sondern auch ihre Heimat. Von den insgesamt 12.000 Betroffenen leben heute nur noch schätzungsweise 1.000 Personen. Diese mussten miterleben, wie ihre Eltern vor einem Scherbenhaufen standen und keinen Rat mehr wussten. Die Bundesregierung muss endlich das Vertreibungsunrecht mit einer adäquaten Entschädigung würdigen. Dabei geht es den verbliebenen Betroffenen nicht ums Geld, sondern um eine glaubhafte Anerkennung durch den Staat und der Gesellschaft.“

Birgit Neumann-Becker, die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt dazu: „Es ist mir wichtig, 31 Jahre nach der Deutschen Einheit, der vor 60 Jahren Zwangsausgesiedelten und der weiteren Opfer des Grenzregimes zu gedenken. Die Zwangsaussiedlungen in Sachsen-Anhalt sind weithin unbekannt, die Opfer litten still. Sie hatten ein schlimmes Schicksal von Entwurzelung und Verlust der Heimat erlitten. Diese Menschenrechtsverletzungen in der DDR waren Teil des Grenzregimes und dienten auch zur Disziplinierung der verbliebenen Bevölkerung.“

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