„Ein trauriger Tag für die Menschenrechte“

30 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Frankfurt am Main, 4. August 2020 – Am 5. August jährt sich die Unterzeichnung der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ das dreißigste Mal. Im Jahr 1990 hat die Konferenz der „Organisation Islamischer Staaten“, heute Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), diese Erklärung beschlossen. Unter dem Schutz der Scharia legitimiert die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ Praktiken, die die Integrität und Würde des menschlichen Wesens angreifen. Dies betrifft vor allem Frauen und Nichtmuslime, betont die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).  

„Der Jahrestag ist kein Grund zur Freude, er ist ein trauriger Tag für die Befürworter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Denn Menschenrechte gelten universell, sind für alle gleich und frei von religiösen Vorschriften wie der der Scharia“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher IGFM.

Bis heute haben 55 der 57 OIC-Staaten die Erklärung durch ihre Außenminister unterzeichnet, darunter Ägypten, Iran, Pakistan sowie die Türkei. Aus dem generellen Vorbehalt der Scharia in der Erklärung und dem Schweigen zur vollen Rechtsgleichheit der Frau sowie zum Recht auf religiöse Selbstbestimmung wird deutlich, dass eine konsequente Gleichberechtigung von Menschen muslimischen Glaubens und Nichtmuslimen sowie Männern und Frauen nach der Kairoer Erklärung ausgeschlossen ist. 

Bis heute halten die Signatarstaaten am Kern der Kairoer Erklärung fest und orientieren sich bei Abstimmungen im Rahmen des UN-Menschenrechtsrat oder in der UN-Frauenkommission nicht an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, sondern maßgeblich an der Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die an vielen Stellen Widersprüche zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ aufweist.

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