Jahrestag Inkrafttreten CEDAW in Deutschland – 9. August

UN-Frauenrechtskonvention ist verbindliche Leitlinie für die nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung

· Pressemitteilung

Berlin. Am 9. August 1985 trat die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Diese historische Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen.

Die UN-Frauenrechtskonvention ist die verbindliche Leitlinie für die nationale Politikgestaltung und Gesetzgebung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes der Menschenrechte von Frauen. Sie hat in Deutschland zu einer Vielzahl von positiven Veränderungen geführt – von der Einführung gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung bis hin zur Förderung von Frauen in Führungspositionen. Sie hat zugleich die Sensibilisierung für Themen wie geschlechtsspezifische Gewalt und Chancengleichheit erhöht.

Trotz vieler positiver Entwicklungen bei der Verwirklichung der Frauenrechte in Deutschland hat der CEDAW-Ausschuss am 31. Mai 2023 in den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht Deutschlands konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention unter anderem im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt gegeben:

So sei es notwendig, geschlechtsspezifische Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu überwachen und anzugehen. Zudem wird Deutschland aufgefordert, Änderungen am Aufenthaltsrecht vorzunehmen, um sicherzustellen, dass Migrant*innen als Opfer häuslicher Gewalt angemessen geschützt werden. Weiterhin äußert der CEDAW-Ausschuss im Bereich Ehe und Familie die Besorgnis, dass häusliche Gewalt bei gerichtlichen Entscheidungen über das Umgangs- und Sorgerecht nicht hinreichend berücksichtigt wird.

Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland dazu aufgefordert, eine umfassende Präventionsstrategie gegen häusliche Gewalt zu entwickeln, die Anzahl von Frauenhäusern zu erhöhen und die Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen zu verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, trans Frauen sowie nicht deutschsprachigen Frauen und Mädchen.

Die Politik muss weiterhin entschlossen daran arbeiten, dass Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für alle Frauen Realität werden. © DIMR/A. Illing

„Der Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Frauenrechtskonvention erinnert uns daran, wie weit wir gekommen sind, aber auch wie viel Wegstrecke noch vor uns liegt. Die Politik muss weiterhin entschlossen daran arbeiten, dass Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt für alle Frauen Realität werden“, betont Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Die Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses geben der Bundesregierung und den Behörden wichtige Hinweise auf rechtliche wie tatsächliche Schutzlücken, die jetzt rasch geschlossen werden müssen.“

Der CEDAW-Ausschuss empfiehlt in seinen Abschließenden Bemerkungen explizit, das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte bei der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention zu stärken. „Wir sehen darin eine wertvolle Bestätigung unserer Arbeit und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Förderung und der Schutz aller Frauen und Mädchen sowie der Schutz der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt in die Praxis umgesetzt werden. Geschlechtergerechtigkeit und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind grundlegende Menschenrechte, die es zu fördern und zu schützen gilt“, so Rudolf.

CEDAW-Konvention

Die UN-Frauenrechtskonvention, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), wurde von Deutschland am 10. Juli 1985 ratifiziert und trat am 9. August 1985 in Deutschland in Kraft. Die Konvention verpflichtet die Staaten zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung und zur Förderung der Teilhabe von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Die Frauenrechtskonvention ist in Deutschland für alle Staatsorgane rechtsverbindlich und gilt dabei im Rang eines Bundesgesetzes.

Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrechte von der Bundesregierung mit einer kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) betraut. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt wird im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanzierten Projekts gefördert.

Zur Pressemitteilung auf www.institut-fuer-menschenrechte.de

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