Ein Staat, der Entführer schützt und die Freiheit der Wahl kriminalisiert

Schweigende Mitwisserschaft wird zur Mittäterschaft

Von Medhat Klada*

Was koptische Mädchen in Ägypten erleiden, kann nicht länger als „Einzelschicksale“ oder „isolierte Übergriffe“ verniedlicht werden. Es handelt sich vielmehr um ein systematisches Muster schwerer Verbrechen, das Entführungen, gewaltsames Verschwindenlassen, Vergewaltigungen und religiösen Zwang umfasst – unter offensichtlicher institutioneller Komplizenschaft staatlicher Stellen.

Zugleich wird jede einvernehmliche interreligiöse Beziehung, selbst zwischen volljährigen Personen, mit massiver sicherheits- und justizbehördlicher Repression beantwortet. Diese Doppelmoral offenbart, dass das Recht in Ägypten nicht nach dem Maßstab der Staatsbürgerschaft, sondern nach einem religiösen Kriterium angewandt wird.

Missbrauchte minderjährige koptische Mädchen ohne Schutz

Nach Aussagen der Familien von Opfern und auf Basis zahlreicher menschenrechtlicher Dokumentationen wiederholt sich stets dasselbe Szenario:

• gezielte Auswahl koptischer Mädchen aufgrund ihres Glaubens, viele von ihnen minderjährig; 

• gewaltsames Verschwindenlassen und vollständige Unterbindung jeglichen Kontakts zur Familie; 

• Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe zur Brechung des Willens; 

• systematische psychische und religiöse Drohungen; 

• Zwang, den Übertritt zum Islam zu erklären; 

• Ausstellung von „Islamisierungs-/Konversionsbescheinigungen“, ohne das Alter oder den freien Willen zu überprüfen; 

• Drohungen bzw. Zwang gegenüber den Familien, Protokolle über „Nichtbelästigung“ zu unterzeichnen; 

• völlige Straflosigkeit der Täter.

Diese systematische Wiederholung bestätigt zusätzlich, dass es sich nicht um zufällige Nachlässigkeit, sondern um systemimmanentes Verschweigen zum Schutz der religiös motivierten Täter und um staatlich akzeptierte Rechtsbeugung handelt.

Der Fall Rana (21 Jahre – Düsseldorf) … die entlarvende Doppelmoral des Staates

Der Fall Rana, zeigt in besonderer Weise, wie der ägyptische Staat mit dem Recht auf Selbstbestimmung von Frauen umgeht:

Rana, eine volljährige muslimische Frau im Alter von 21 Jahren, verließ Ägypten aus freiem Willen gemeinsam mit einem koptischen jungen Mann nach Düsseldorf (Deutschland). Sie war nicht minderjährig, wurde nicht entführt und keiner Form von Zwang ausgesetzt. Dennoch:

 • stürmten Sicherheitskräfte das Haus der Familie des koptischen jungen Mannes in Ägypten; 

• wurden seine Mutter und sein Vater festgenommen und inhaftiert; 

• wurde Ranas Name auf die Interpol-Listen gesetzt; 

• wurden der junge Mann sowie seine koptische Familie massiv bedroht, dass er sich gezwungen sah, Rana zu verlassen, um seine Eltern vor dem Gefängnis zu bewahren.

Merke: In Ägypten verfolgt der Staat eine volljährige Frau wegen ihrer persönlichen Entscheidung, während er zur Entführung und Vergewaltigung minderjähriger koptischer Mädchen schweigt.

Religiöse Legitimation ziviler Verbrechen durch Al-Azhar

Das islamische Al-Azhar System spielt als halbstaatliche Institution eine zentrale Rolle bei der Verfestigung von Menschenrechtsverletzungen:

 • die Ausstellung von Islamisierungsbescheinigungen für minderjährige Mädchen; 

• die Missachtung der Voraussetzung des freien Willens und des gesetzlichen Mindestalters; 

• die Gewährung einer religiösen Legitimation für ein Verbrechen, das mit Vergewaltigung beginnt und mit religiösem Zwang endet.

Dieses Wirken von Al-Azhar stellt nicht nur ein moralisches Versagen dar, sondern eine aktive Beteiligung an der Verletzung grundlegender Rechte.

Völkerrechtliche rechtliche Einordnung

Diese Praktiken stellen einen direkten Verstoß dar gegen:

 • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte;

• den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte;

• die Kinderrechtskonvention;

• das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW); 

• das absolute Verbot des gewaltsamen Verschwindenlassens und des religiösen Zwangs.

Angesichts ihres systematischen und wiederholten Charakters können diese Handlungen nach internationalem Recht den Tatbestand des Menschenhandels sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen.

Die Verantwortung des ägyptischen Staates

besteht in:

• vorsätzliche Untätigkeit der Sicherheitsapparate zum Schutz minderjähriger, koptischer Mädchen und harte Repression in gegenteiligen Fällen; 

• Weigerung der Staatsanwaltschaften, ernsthafte und unabhängige Ermittlungen durchzuführen; 

• religiöse Legitimierung von Zwangsislamisierung durch das staatlich finanzierte Al-Azhar System

• schwerwiegende und fortgesetzte Verletzung seiner internationalen Verpflichtungen durch staatliche ägyptische Behörden.

Der Staat wirkt nicht als neutraler Akteur, der für alle Ägypter gleich handelt, sondern als ein verantwortlicher Beteiligter an der Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen an Frauen und religiösen Minderheiten.

Schweigen bedeutet Ermutigung und Straflosigkeit der Täter

Schweigendes „Wegsehen“ trotz Mitwisserschaft wird zur Mittäterschaft. Bei den Diskriminierungen in Ägypten handelt es sich nicht um einen religiösen Konflikt, sondern um eine Angelegenheit menschlicher Würde und rechtlicher Gerechtigkeit. Das anhaltende internationale Schweigen sowie die Fortsetzung politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit Ägypten ohne Rechenschaftspflicht bedeuten eine Ermutigung zur Straflosigkeit.

Der Schutz von Minderjährigen, die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Wahl sind unverhandelbare Rechte. Die internationale Gemeinschaft muss diese Problematik auf dieser Grundlage behandeln.

*Medhat Klada ist Präsident von EUCHOR (Europäische Union koptischer Menschenrechtsorganisationen)

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