Studie

Rassistisch und rechtsextrem: Klare Abgrenzung von der AfD geboten

· Pressemitteilung

Berlin. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert die Unvereinbarkeit von Rassismus und Rechtsextremismus mit dem Grundgesetz und ordnet die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei ein.

Anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ erklärt das Institut:

„Rassistische und rechtsextreme Positionen sind fester Bestandteil des AfD-Programms, der AfD-Strategie sowie der Positionierungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträger_innen und richten sich so gegen die in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verankerten unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte.

Diese Positionen negieren die allen Menschen gleichermaßen zustehende Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen. Hierbei handelt es sich um nicht verhandelbare Grundsätze des Grundgesetzes. Führungspersonen und Mandatsträger_innen der AfD vertreten darüber hinaus sogar Positionen, in denen sie der Gewalt das Wort reden.

Um die Grundlagen der Verfassungsordnung wirksam zu verteidigen, müssen insbesondere die auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Parteien rassistischen und rechtsextremen Positionen widersprechen, sich klar von Parteien, die solche Positionen vertreten, abgrenzen und verhindern, dass diese direkt oder indirekt politische Gestaltungsspielräume erlangen.

Rassistische und rechtsextreme Positionen haben im öffentlichen und politischen Raum deutlich zugenommen. Dies stellt staatliche, politische und gesellschaftliche Akteure vor erhebliche Herausforderungen. Zugleich steht dabei immer wieder die Frage im Raum, woran rassistische und rechtsextreme Positionen als solche zu erkennen sind.

Als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands hat das Institut gemäß seinem gesetzlichen Auftrag und den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen den Auftrag, zu Förderung und Schutz der Menschenrechte in Deutschland beizutragen. Dazu gehört insbesondere der Einsatz für die Wahrung der Grundlagen der Menschenrechte: die Menschenwürde und das Verbot jeglicher Diskriminierung und damit auch und gerade rassistischer Diskriminierung.

Deshalb hat das Institut im August 2019 die Analyse „Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“ veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Akteure in der schulischen und außerschulischen Bildung. Im Mai 2020 folgten die Analyse „Politische Bildung in der Polizei. Zum Umgang mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien“ wie auch die Analyse „Politische Bildung in der Bundeswehr. Zum Umgang mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien.“

Die vorliegende Publikation richtet sich nun über den Bildungskontext hinaus auch an staatliche, politische und gesellschaftliche Akteure, um sie darin zu unterstützen, rassistische und rechtextreme Positionen zu erkennen. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, solche Positionen kritisch zu thematisieren, sich von ihnen abzugrenzen beziehungsweise ihnen entgegenzutreten.

Die Publikation möchte einen Beitrag dazu leisten, gegenwärtige Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtsextremismus und die damit verbundenen Auswirkungen und Gefahren für Betroffene und die gesamte Gesellschaft aufzuzeigen.“
 

Deutsches Institut für Menschenrechte

Zum Original-Artikel

Tags:

No responses yet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert