Pressemitteilung I 16.05.2021
Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie
Förderung von LSBTIQA+ Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten – 5. Monitoring-Studie erschienen
Berlin – Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai veröffentlicht das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit der Dreilinden gGmbH die 5. Monitoring- Studie zur Regenbogen-Philanthropie. Die Studie erhebt und dokumentiert die Förderung aus Deutschland von LSBTIQA+ Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten für die Jahre 2018 und 2019.
„Die Covid-19 Pandemie verschärft die Unterschiede zwischen Menschen und Gesellschaften mit und ohne Ressourcen. Für gefährdete Minderheiten weltweit, wie LSBTIQA+ Personen, hat sie schwierige menschenrechtliche Situationen in akute Notlagen verwandelt“, erklärt Ise Bosch, Geschäftsführerin der Dreilinden gGmbH. So seien LSBTIQA+-Personen beispielsweise überproportional oft in Sektoren beschäftigt, wo Lockdown-Maßnahmen zu hohen Einkommensverlusten geführt haben oder wo ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Covid-19-Virus besteht.
„Nach über einem Jahr Krise sehen wir ein stark verändertes Bild. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die zuvor Kampagnen und Bildungsprogramme ausgeführt haben, verteilen nun Lebensmittel, organisieren Wohnungen für obdachlos Gewordene und beraten die vielen Menschen, die keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben. Die staatliche oder über größere humanitäre Einrichtungen organisierte Nothilfe erreicht LGBTIQA+ Communities kaum oder gar nicht“, so Bosch weiter.
Die Regenbogen-Philanthropie-Reihe zeichnet nach, wie staatliche Förder_innen ihre menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen konkret umsetzen. „Seit 2010 gibt es zwar einen Zuwachs bei staatlichen Geber_innen, aber auch hier ist Luft nach oben“, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Die 5. Studie zeigt, dass der Anteil der Förderung von LSBTIQA+ Menschenrechtsarbeit aus dem deutschen Entwicklungsetat im Jahr 2018 nur bei 0,01 Prozent lag, obwohl Deutschland innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das zweitgrößte Geberland ist. Das sollte sich in der neuen Legislaturperiode ändern“, so Rudolf.
Im März 2021 hat die Bundesregierung ein Inklusionskonzept verabschiedet, mit dem sie die Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Trans- und Interpersonen in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit konsequent berücksichtigen möchte. „Das ist erfreulich. Dafür müssen neue Maßnahmen zur Förderung der Rechte von LSBTIQA+ angestoßen und ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden“, erklärt Beate Rudolf.
WEITERE INFORMATIONEN
Regenbogen-Philanthropie 5 (2021): Deutsche Förderung von LSBTIQA+ Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten. Hrsg.: Deutsches Institut für Menschenrechte, Dreilinden gGmbH.
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/regenbogen-philanthropie-5
Factsheet zur Regenbogen-Philanthropie 5 mit Grafiken zum Download (Fördernde Organisationen nach Fördersumme und Projektanzahl 2018 und 2019, Weltregionen nach Fördersumme und Projektanzahl 2018 und 2019, Zielgruppen nach Fördersumme 2018 und 2019)
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/zur-regenbogen-philanthropie-5
Materialien zur Regenbogen-Philanthropie 5 – Grafiken im Überblick
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/materialien-zur-regenbogen-philanthropie-5
Deutsches Institut für Menschenrechte
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